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RG, 29.09.1902 - Rep. VI. 166/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann nach gemeinem Rechte oder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche der Cedent, solange der Schuldner der abgetretenen Forderung noch nichts von der Abtretung weiß, durch Handlungen, die er in eigenem Namen als Gläubiger vornimmt, die Rechtslage des Cessionars verbessern, ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abtretung von Forderungen. Unterbrechung der Verjährung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 52, 181
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57 II« per Revision ist §ueh darin zu folgen, daß nur eine Klageerhebüng des Berechtigten die Verjährung nach § 209 BGB zu unterbrechen geeignet ist (RGZ 52, 181, 184; 85, 424, 429; RG HRR 1930, 773; BGH Urteil vom 26. September 1957 - II ZR 267/56 - S. 8 , zum Abdruok in der amtlichen Sammlung vorgesehen, NJW 1957, 1838;… BGB RGRK 10. Aufl. § 209 Anm. 1 S, 407, 408;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 209 Nr. 3; Palandt BGB 16, Aufl, § 209 Anm. 1).
- BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51
Rechtsmittel
Für die Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung, d.h. aus Verschulden bei der Erfüllung eines Vertrages, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, daß solche Ansprüche neben dem Sonderrecht des Sachkaufs Geltung haben (RGZ 52, 181; 53, 200; 135, 339 [346 f]; 161, 330 [337]).